Vom 19. bis zum 26. Oktober

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Normalerweise fährt das Bibelmobil durch die Straßen Mitteldeutschlands. Doch vom 19. bis 26. Oktober ist es in Franken unterwegs. Das Bibelzentrum Bayern hat den Bus nach Bayern geholt.

Man braucht ein Mikroskop, um die kleinste vollständige Bibelausgabe der Welt zu lesen. Sie ist eines der Ausstellungsstücke, die im "Bibelmobil" der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands zu sehen sind. Der Bus, zu dessen Ausstellungsstücken auch Tontäfelchen, ein ägyptisches Notebook, eine Thesentür, ein funktionstüchtiger Nachbau der Gutenberg-Druckerpresse und 30 fremdsprachigen Bibelausgaben zählen, ist vom 19. bis zum 26. Oktober in Erlangen und Lauf, in Herzogenaurach und Nürnberg unterwegs.

Für Erwachsene und Schüler

Das Bibelmobil ist ein mobiles Informationszentrum mit vielschichtigem Aktionsbereich, in dem es darum geht, die Kerninhalte der Bibel im kulturellen Gedächtnis der Gesellschaft zu bewahren und einen Beitrag zur Wertediskussion zu leisten. Die Aktualität biblischer Texte – auch 2.000 Jahre nach ihrer Entstehung – steht dabei immer wieder im Fokus der Diskussionen. Zudem können im Bus Gruppen bis zu 25 Personen Erlebnisbausteine und Themenangebote wahrnehmen. Das Angebot kann auch auf Räume in Schulen und Gemeinderäumen ausgeweitet werden. Hier sind große Projekte, wie die „antike Schreibwerkstatt“ oder auch Schulstunden zur „Entstehung der Bibel“ möglich.

2015 wieder in Bayern

Mit der Woche des Bibelmobils startet das Bibelzentrum Bayern in Vorbereitung auf das Lutherdekadenjahr 2015 in Kooperation mit dem Dekanat Erlangen und der Evangelischen Hochschule Nürnberg EVHN ein Pilotprojekt. Im Themenjahr 2015 „Reformation. Bild und Bibel“ wird das Nürnberger Bibelerlebnishaus wegen Umbau geschlossen sein und das Bibelzentrum Bayern möchte seine Aktivitäten rund um die Bibel bayernweit vor Ort anbieten. Zu diesem Zweck haben Diakonik-Studierende der EVHN bereits erste Module des Bibelmobils entsprechend den bayerischen Aktivitäten zur Lutherdekade überarbeitet und dem bayerischen Lehrplan angepasst. Die Studentinnen und Studenten werden das Bibelmobil während seines Einsatzes hier in der Region betreuen und die von ihnen weiter entwickelten Module in die Praxis umsetzen.

Höhepunkte im Programm

Schon in dieser Woche bietet das Bibelmobil in Nürnberg und Erlangen ein buntes Programm: So stellen sich am Samstag, 26.10. vor der Nürnberger Lorenzkirche verschiedene Vertreter des Öffentlichen Lebens im Vorfeld des Themenjahres 2014 „Reformation und Politik“ der Frage, warum Christen sich politisch engagieren sollten. Am Montag, 28.10.2013 veranstalten Studierende der Evangelischen Hochschule Nürnberg einen gemeinsamen Tag zum Thema „Werke der Barmherzigkeit“ auf dem Erlanger Schloßplatz. Verschiedene Stände und Aktionen informieren über Themen wie „Nackte bekleiden“ und „Hungrige speisen“ im Bezug auf unsere Gesellschaft und die Welt. Auch ein guter Zweck soll dabei erfüllt werden: Die Studierenden bitten um Kleiderspenden jeder Art, mit denen bedürftigen Menschen geholfen wird.

Stationen des Bibelmobils:

Samstag, 19.10.2013, 15.00 – 19.00 Uhr, Erlangen Neustadt – Universitätskirche, Neuer Markt Ost.
Dienstag, 22.10.2013, 14.30 – 20.00 Uhr, Erlangen St. Markus und St. Matthäus, Georg-Marshallplatz.
Mittwoch, 23.10.2013, 14.00 – 18.00 Uhr, Lauf, Marktplatz.
Donnerstag, 24.10.2013, Evang.-Luth. Kirchengemeinde Herzogenaurach, Hauptstr. 21.
Samstag, 26.10.2013, 10.00 – 18.00 Uhr, Nürnberg, Tugendbrunnen an der Lorenzkirche.
Montag, 28.10.2013, 10.00 – 18.00 Uhr, Dekanat Erlangen, Schlossplatz Erlangen.

Mehr zum Bibelmobil erfahren Sie unter www.bibelzentrum-bayern.de.

 

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Der Blick auf die Rechtslage in verschiedenen Ländern der Welt zeigt: Von einem Konsens über das Verbot der aktiven Beendigung menschlichen Lebens kann keine Rede sein. Man würde es sich zu leicht machen, wenn man in denen, die eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe betreiben, pauschal Sargträger einer ethisch sensiblen Kultur des Lebensschutzes sehen würde. Dass unter denen, die eine solche Forderung erheben, auch Namen wie der des inzwischen verstorbenen Rhetorikprofessors Walter Jens zu finden sind, muss hellhörig machen. Triebkraft für das Plädoyer zugunsten einer Legalisierung aktiver Sterbehilfe ist offensichtlich häufig eine ausgeprägte Fähigkeit zur Empathie. Wer Menschen qualvoll hat sterben sehen, wer mit ihnen auf die baldige Beendigung ihres Leidens gehofft hat und ihren Wunsch nach einer vorzeitigen Lebensbeendigung dennoch zurückweisen musste, kann im Lichte solcher Erfahrungen zu einem ethisch begründeten Plädoyer für die gesetzliche Freigabe aktiver Sterbehilfe kommen. Eine „ethical correctness“ im Sinne des Lebensschutzes, die sich die Erfahrung konkreten Leidens konkreter Menschen nicht nahe gehen ließe, wäre jedenfalls keine ethisch wirklich gehaltvolle Haltung.

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Der Blick auf die Rechtslage in verschiedenen Ländern der Welt zeigt: Von einem Konsens über das Verbot der aktiven Beendigung menschlichen Lebens kann keine Rede sein. Man würde es sich zu leicht machen, wenn man in denen, die eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe betreiben, pauschal Sargträger einer ethisch sensiblen Kultur des Lebensschutzes sehen würde. Dass unter denen, die eine solche Forderung erheben, auch Namen wie der des inzwischen verstorbenen Rhetorikprofessors Walter Jens zu finden sind, muss hellhörig machen. Triebkraft für das Plädoyer zugunsten einer Legalisierung aktiver Sterbehilfe ist offensichtlich häufig eine ausgeprägte Fähigkeit zur Empathie. Wer Menschen qualvoll hat sterben sehen, wer mit ihnen auf die baldige Beendigung ihres Leidens gehofft hat und ihren Wunsch nach einer vorzeitigen Lebensbeendigung dennoch zurückweisen musste, kann im Lichte solcher Erfahrungen zu einem ethisch begründeten Plädoyer für die gesetzliche Freigabe aktiver Sterbehilfe kommen. Eine „ethical correctness“ im Sinne des Lebensschutzes, die sich die Erfahrung konkreten Leidens konkreter Menschen nicht nahe gehen ließe, wäre jedenfalls keine ethisch wirklich gehaltvolle Haltung.

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Der Blick auf die Rechtslage in verschiedenen Ländern der Welt zeigt: Von einem Konsens über das Verbot der aktiven Beendigung menschlichen Lebens kann keine Rede sein. Man würde es sich zu leicht machen, wenn man in denen, die eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe betreiben, pauschal Sargträger einer ethisch sensiblen Kultur des Lebensschutzes sehen würde. Dass unter denen, die eine solche Forderung erheben, auch Namen wie der des inzwischen verstorbenen Rhetorikprofessors Walter Jens zu finden sind, muss hellhörig machen. Triebkraft für das Plädoyer zugunsten einer Legalisierung aktiver Sterbehilfe ist offensichtlich häufig eine ausgeprägte Fähigkeit zur Empathie. Wer Menschen qualvoll hat sterben sehen, wer mit ihnen auf die baldige Beendigung ihres Leidens gehofft hat und ihren Wunsch nach einer vorzeitigen Lebensbeendigung dennoch zurückweisen musste, kann im Lichte solcher Erfahrungen zu einem ethisch begründeten Plädoyer für die gesetzliche Freigabe aktiver Sterbehilfe kommen. Eine „ethical correctness“ im Sinne des Lebensschutzes, die sich die Erfahrung konkreten Leidens konkreter Menschen nicht nahe gehen ließe, wäre jedenfalls keine ethisch wirklich gehaltvolle Haltung.

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Der Blick auf die Rechtslage in verschiedenen Ländern der Welt zeigt: Von einem Konsens über das Verbot der aktiven Beendigung menschlichen Lebens kann keine Rede sein. Man würde es sich zu leicht machen, wenn man in denen, die eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe betreiben, pauschal Sargträger einer ethisch sensiblen Kultur des Lebensschutzes sehen würde. Dass unter denen, die eine solche Forderung erheben, auch Namen wie der des inzwischen verstorbenen Rhetorikprofessors Walter Jens zu finden sind, muss hellhörig machen. Triebkraft für das Plädoyer zugunsten einer Legalisierung aktiver Sterbehilfe ist offensichtlich häufig eine ausgeprägte Fähigkeit zur Empathie. Wer Menschen qualvoll hat sterben sehen, wer mit ihnen auf die baldige Beendigung ihres Leidens gehofft hat und ihren Wunsch nach einer vorzeitigen Lebensbeendigung dennoch zurückweisen musste, kann im Lichte solcher Erfahrungen zu einem ethisch begründeten Plädoyer für die gesetzliche Freigabe aktiver Sterbehilfe kommen. Eine „ethical correctness“ im Sinne des Lebensschutzes, die sich die Erfahrung konkreten Leidens konkreter Menschen nicht nahe gehen ließe, wäre jedenfalls keine ethisch wirklich gehaltvolle Haltung.

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