Nicht nur ernste Themen: Die Synodalen Hanna Wirth und Verena Übler haben sichtbar Spaß auf der Synodaltagung in Bamberg. Beide werden ihren Platz für neue Kandidatinnen oder Kandidaten räumen.

Bild: ELKB/mck

Landessynodalwahl

Zahlreiche neue Kandidatinnen und Kandidaten

Alle sechs Jahre wird in der bayerischen Landeskirche die neue Landessynode gewählt. Am zweiten Advent ist es wieder so weit: Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher werden zur Wahl gebeten.

Der Blick auf die Rechtslage in verschiedenen Ländern der Welt zeigt: Von einem Konsens über das Verbot der aktiven Beendigung menschlichen Lebens kann keine Rede sein. Man würde es sich zu leicht machen, wenn man in denen, die eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe betreiben, pauschal Sargträger einer ethisch sensiblen Kultur des Lebensschutzes sehen würde. Dass unter denen, die eine solche Forderung erheben, auch Namen wie der des inzwischen verstorbenen Rhetorikprofessors Walter Jens zu finden sind, muss hellhörig machen. Triebkraft für das Plädoyer zugunsten einer Legalisierung aktiver Sterbehilfe ist offensichtlich häufig eine ausgeprägte Fähigkeit zur Empathie. Wer Menschen qualvoll hat sterben sehen, wer mit ihnen auf die baldige Beendigung ihres Leidens gehofft hat und ihren Wunsch nach einer vorzeitigen Lebensbeendigung dennoch zurückweisen musste, kann im Lichte solcher Erfahrungen zu einem ethisch begründeten Plädoyer für die gesetzliche Freigabe aktiver Sterbehilfe kommen. Eine „ethical correctness“ im Sinne des Lebensschutzes, die sich die Erfahrung konkreten Leidens konkreter Menschen nicht nahe gehen ließe, wäre jedenfalls keine ethisch wirklich gehaltvolle Haltung.

Armut aus biblischer Perspektive

Die Bibel legt Christen das Schicksal der Armen ans Herz. Gott selbst ist auf der Seite der Armen: „Der Herr ist des Armen Schutz, ein Schutz in Zeiten der Not“ (Ps 9,10) Kirchliches Handeln folgt der biblischen „Option für die Armen“. Diese zielt ab auf eine Gesellschaft, in der Menschen miteinander teilen: „Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, dass du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande.“ (5. Mose 15,7ff.)Eine Haltung der Solidarität mit den Armen prägt biblisches Rechtsempfinden. „Tu deinen Mund auf und richte in Gerechtigkeit und schaffe Recht den Elenden und Armen.“ (Spr 31,9) Von Anfang an gehört die Armenfürsorge untrennbar zum christlichen Glauben dazu. Man denke nur an Jesu Rede vor dem Weltgericht: „Denn ich bin hungrig gewesen, und ihr habt mir zu essen gegeben … Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.“ (Mt. 25,35;40)

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Ebenso gilt freilich: Der Hinweis auf die Betroffenheit durch das Leiden eines Anderen reicht als ethische Legitimation für eine Öffnung hin zur aktiven Sterbehilfe nicht aus. Jeder konkrete Fall steht in einem Kontext gesellschaftlicher Praxis und wirkt sich seinerseits auf die ethisch-moralische Gesamtarchitektur dieser Gesellschaft aus. Wie ein konkreter Fall erlebt wird, und zu welchen Schlüssen ein empathischer Zugang zu diesem Fall im Hinblick auf die Wahl der Handlungsoptionen kommt, hängt in hohem Maße von dem jeweils wirksamen normativen Gesamtgefüge ab.

Für die Frage, wie die aktive Sterbehilfe ethisch zu beurteilen ist, mag es hilfreich sein, wenn wir uns die Typen ethischer Argumentation und die damit jeweils verbundene Grundposition vergegenwärtigen, die die Debatte bestimmen.

Von den vier Ansätzen sind nur die letzten beiden grundsätzlich mit einer Kultur des Lebensschutzes vereinbar, wie sie in der Ziellinie der jüdisch-christlichen Tradition liegt. Während der Ansatz verantworteter Toleranz aber diesen Lebensschutz am Ende doch aufweicht, fehlt dem Ansatz beim unbedingten Lebensschutz die Sensibilität für die ethischen Dilemmata in konkreten Entscheidungssituationen. Ein ethisch tragfähiger Ansatz muss deswegen nach Wegen suchen, auf denen das Gebot des Lebensschutzes uneingeschränkt festgehalten wird, ohne dass die konkrete Situation des einzelnen leidenden Menschen zur Seite geschoben wird.

Schlussfolgerungen:

Um Armut zu vermeiden und zu überwinden, gilt es, ...

  • den Niedriglohnsektor stark eingrenzen, damit Lohnsubvention nicht mehr nötig ist. Dazu sollte auch der Betrag für den gesetzlichen Mindestlohn auf ein armutsfestes Niveau, mindestens jedoch auf 10 Euro angehoben werden.
  • die Rentenabsenkungen zu stoppen und die Rentenversicherung als erste Säule der Alterssicherung zu stärken. Die Rente nach einem längeren Erwerbsleben muss deutlich über dem Niveau der Grund-sicherung liegen. Die Kosten von Lebensrisiken wie Krankheit oder Pflegebedürftigkeit dürfen nicht immer weiter auf den Einzelnen verlagert werden.
  • die Grundsicherung auf ein bedarfsgerechtes Niveau, mindestens jedoch auf 500 Euro pro Person und Monat anzuheben.
  • den trotz Krisenzeiten wachsenden Reichtum stärker an den sozialen Aufgaben zu beteiligen und zur Lösung der Armutsproblematik heranzuziehen zum Beispiel durch die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, die Erhebung einer Vermögensabgabe, höhere Spitzensteuersätze sowie Anpassungen bei Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Leben dürfen - Lesen müssen

Heinrich Beford Strohm

Die Ablehnung der aktiven Sterbehilfe aus christlicher Sicht. ISBN 978-3466371143

Verantwortlicher Lebensschutz

Menschliches Leben ist ein so hohes Gut, dass es schwerer wiegt als die individuelle Selbstbestimmung und deswegen einen besonderen Schutz verdient. Dieser besondere Schutz kann entweder philosophisch mit der Unumkehrbarkeit des Lebens oder theologisch mit dem Charakter des Lebens als Gabe Gottes begründet werden, die sich der Verfügbarkeit für den Menschen entzieht. Eine gesetzliche Freigabe aktiver Sterbehilfe scheidet von diesem Grundgedanken her aus, weil sie die grundsätzliche Bedeutung des Lebensschutzes öffentlich relativiert.

Die Orientierung am Gebot des Lebensschutzes ersetzt aber nicht die je eigene Verantwortung für das Handeln und die damit verbundene Gewissensprüfung. Dieser Ansatz lässt daher die „unmögliche Möglichkeit“ eines lebensbeendenden Handelns offen, wenn das Gewissen des Handelnden angesichts unerträglichen Leidens und des Fehlens gangbarer Alternativen zur Leidensminderung keinen anderen Weg sieht. Diese Position, die der geltenden Rechtslage und Rechtspraxis in Deutschland sehr nahe ist, ermutigt eine ethische Urteilsbildung, die die Unantastbarkeit des Lebens als ethisches Gut unterstreicht, aber gleichzeitig mit diesem Gut in einer menschengerechten Weise umgeht.

Herbstblues

Jedes Jahr übersehe ich tapfer die Anzeichen: Der Sommer ist vorbei. Höchste Zeit, dem Herbstblues etwas entgegenzusetzen. Dafür gibt es eine schöne Idee!

Allerdings besteht die Gefahr rechtlicher Grauzonen. So wird dem Gewissen des Arztes ein zentraler Stellenwert eingeräumt, wenn es um den menschengerechten Umgang mit einem schwer leidenden Menschen geht. Die Tatsache, dass die Übergänge von der passiven zur aktiven Sterbehilfe nur schwer definierbar sind, ist hierbei eine spezifische Stärke. Denn sie gibt dem Arzt im je konkreten Fall die Möglichkeit, sich für eine höhere Dosierung unter Hinnahme eines früheren Todeszeitpunktes zu entscheiden, ohne aber mit einer generellen staatlichen Sanktionierung einer wie auch immer begrenzten aktiven Sterbehilfe verbunden zu sein.

Dieser Ansatz ist deswegen so plausibel, weil er das Gebot der Unantastbarkeit menschlichen Lebens als Teil der öffentlichen ethisch-moralischen Kultur stärkt, ohne Mitgefühl und Respekt vor dem Lebensbeendigungswillen eines Sterbenden dadurch außer Kraft zu setzen. Der damit verbundene Konflikt muss aber – darin liegt die Pointe - in jedem Falle unkodifiziert bleiben. Ulrich Eibach hat zu Recht darauf hingewiesen, dass ein Handeln zur vorzeitigen Beendigung des Lebens eines Sterbenden sich nicht auf das Liebesgebot oder andere allgemein gültige sittliche Verpflichtungen berufen und deswegen auch nicht durch eine verallgemeinerbaren Kriterien verantwortliche Prüfungskommission abgesegnet werden sollte. Dem Gefühl, „eigentlich so nicht handeln zu dürfen“, darf durch keine theologische Begründung Entlastung zukommen. Die vor Gott getragene Bitte um Vergebung ist die einzig angemessene Weise, mit der Not des Gewissens umzugehen.

25.10.

München

Kanzlerrede mit Ilse Aigner

Kanzelreden finden ihre Themen in der Auseinandersetzung mit dem geistigen, politischen, sozialen und kulturellen Leben. Es spricht diesmal: Ilse Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags.

Solange es Menschen gibt, die in Armut leben, bleibt ein Überfluss auf der anderen Seite eine permanente Anfrage an eine Gesellschaft. Die zentrale, immer wieder neu zu thematisierende Frage lautet daher: Welche Spreizung zwischen Armut und Reichtum ist in einer Gesellschaft noch angemessen, die sich am Maßstab der gerechten Teilhabe ausrichten möchte?“

EKD-Denkschrift „Gerechte Teilhabe“ Ziffer 19, S. 24

Diagramm

Von den vier Ansätzen sind nur die letzten beiden grundsätzlich mit einer Kultur des Lebensschutzes vereinbar, wie sie in der Ziellinie der jüdisch-christlichen Tradition liegt. Während der Ansatz verantworteter Toleranz aber diesen Lebensschutz am Ende doch aufweicht, fehlt dem Ansatz beim unbedingten Lebensschutz die Sensibilität für die ethischen Dilemmata in konkreten Entscheidungssituationen. Ein ethisch tragfähiger Ansatz muss deswegen nach Wegen suchen, auf denen das Gebot des Lebensschutzes uneingeschränkt festgehalten wird, ohne dass die konkrete Situation des einzelnen leidenden Menschen zur Seite geschoben wird.

Von den vier Ansätzen sind nur die letzten beiden grundsätzlich mit einer Kultur des Lebensschutzes vereinbar, wie sie in der Ziellinie der jüdisch-christlichen Tradition liegt. Während der Ansatz verantworteter Toleranz aber diesen Lebensschutz am Ende doch aufweicht, fehlt dem Ansatz beim unbedingten Lebensschutz die Sensibilität für die ethischen Dilemmata in konkreten Entscheidungssituationen. Ein ethisch tragfähiger Ansatz muss deswegen nach Wegen suchen, auf denen das Gebot des Lebensschutzes uneingeschränkt festgehalten wird, ohne dass die konkrete Situation des einzelnen leidenden Menschen zur Seite geschoben wird.

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Landesbischof Bedford-Strohm, Bild: © ELKB / Poep

Landesbischof
Heinrich Bedford-Strohm

Heinrich Bedford-Strohm ist Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.
Er macht sich stark für Themen wie Soziale Gerechtigkeit, Öffentliche Kirche, Ökumene und Bewahrung der Schöpfung.

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Jonas, 11 Jahre, 6. Klasse Evangelische Lukasschule München

Ich find’s gut, dass man im Religionsunterricht Zeit hat, über Fragen zu sprechen. Wir haben zum Beispiel viel darüber diskutiert, was Schöpfung und Evolution bedeuten. Außerdem werden die Themen ganz unterschiedlich behandelt, mal gibt es einen Film, mal ein Quiz.

Flyer zur Argula-von-Grumbach-Stiftung als PDF
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Clara, 14 Jahre, 8. Klasse Wilhlem-Löhe-Schule Nürnberg

Spannend finde ich immer wieder die Diskussionen durch die verschiedene Meinungen und Ansichten zusammenkommen. Was ich auch noch gut finde, ist, dass wir im Religionsunterricht auf einer viel persönlicheren Ebene arbeiten als im normalen Unterricht.

Konstantin, 15 Jahre, 10. Klasse Gymnasium Kirchseeon

Mir gefällt am Religionsunterricht an unserer Schule, dass wir sehr viel eingebunden werden und uns gut beteiligen können. Außerdem gibt es viele interessante Themen, die man auch aufs tägliche Leben beziehen kann, wie zum Beispiel die Gleichnisse, in denen es um Arbeit geht.

Pauline, 10 Jahre, sechste Klasse Evangelische Lukasschule München

In dem Fach Religion können wir über aktuelle Dinge reden, die für unsere Klasse wichtig sind. Besonders schön fand ich, dass wir gemeinsam füreinander beten, wenn es mal Probleme gibt. Mich hat das Thema Judentum total interessiert, weil ich davon vorher fast noch nichts gehört hatte.

Bild: ELKB/mck

Jonas, 11 Jahre, 6. Klasse Evangelische Lukasschule München

Ich find’s gut, dass man im Religionsunterricht Zeit hat, über Fragen zu sprechen. Wir haben zum Beispiel viel darüber diskutiert, was Schöpfung und Evolution bedeuten. Außerdem werden die Themen ganz unterschiedlich behandelt, mal gibt es einen Film, mal ein Quiz.

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Bildstrecke

Vom 30. Oktober bis zum 8. November 2013 fand in Busan, Republik Korea, die 10. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) statt.

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Heinrich Beford Strohm

Die Ablehnung der aktiven Sterbehilfe aus christlicher Sicht. ISBN 978-3466371143

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Die Orientierung am Gebot des Lebensschutzes ersetzt aber nicht die je eigene Verantwortung für das Handeln und die damit verbundene Gewissensprüfung. Dieser Ansatz lässt daher die „unmögliche Möglichkeit“ eines lebensbeendenden Handelns offen, wenn das Gewissen des Handelnden angesichts unerträglichen Leidens und des Fehlens gangbarer Alternativen zur Leidensminderung keinen anderen Weg sieht. Diese Position, die der geltenden Rechtslage und Rechtspraxis in Deutschland sehr nahe ist, ermutigt eine ethische Urteilsbildung, die die Unantastbarkeit des Lebens als ethisches Gut unterstreicht, aber gleichzeitig mit diesem Gut in einer menschengerechten Weise umgeht.

Fotogalerie Landessynode Frühjahr 2014

Konstituierende Sitzung in Bayreuth

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09.12.2019
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Literaturtipps

Cover des Buches SONNTAGSBLATT THEMA: Dietrich Bonhoeffer
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Sonntagsblatt Thema

Dietrich Bonhoeffer

Dietrich Bonhoeffer – Sein Leben. Seine Botschaft für heute. Lesen Sie im THEMA-Magazin, was uns bis heute an ihm fasziniert.

Bestellinformation:
Evangelischer Presseverband für Bayern e.V., 
Birkerstraße 22, 80636 München;
thema@epv.de

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